Kobudo Rechtslage

Kobudo

Rechtslage in der Schweiz gem. Schweiz. Waffengesetz

Die Basiswaffen für die Ausübung des traditionellen Kobudo sind Bo, Sai, Nunchaku, Tonfa. Bis zum Kobudo-Schwarzgurt werden ausschliesslich diese Waffen trainiert. Tonfas werden gemäss Waffengesetz als Waffe und Nunchaku und Sai als verbotene Waffen eingestuft. Die sportliche Ausübung mit Tonfas ist jedoch mit einem Waffenerwerbsschein bzw. mit Nunchakus und Sais mit einer kant. Ausnahmebewilligung gestattet.

In der Kampfsportschule Aarau trainieren die Anfänger mit Nunchakus und Tonfas aus Schaumgummi, die nicht unter dem Schweiz. Waffenrecht stehen.

Tonfa

Das Tonfa gilt im Sinne des Schweiz. Waffenrechts als Waffen. Der Erwerb, Besitz und die sportliche Ausübung ist mit einem Waffenerwerbsschein gestattet.

Nunchaku und Sai

Nunchaku und Sai gelten im Sinne des Schweiz. Waffenrechts als verbotene Waffen. Der Erwerb, Besitz und die sportliche Ausübung mit Nunchaku und Sai sind jedoch mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung gestattet.

Vorgehen zum Erhalt eines Waffenerwerbsscheins für Tonfas und einer Ausnahmebewilligung für die Nunchakus und Sais

Zuständigkeit

Zuständig für die Erteilung des Waffenerwerbsschein für Tonfas und der Ausnahmebewilligung für Nunchaku und Sai (siehe Broschüre zum Schweiz. Waffenrecht, S. 16 kant. Ausnahmebewilligung) ist das Waffenbüro der Kantonspolizei. Im Kanton Aargau ist dies:

Kantonspolizei Aargau
Fachstelle SIWAS
z.H. Herr Dieter Frey
Postfach
5001 Aarau
Telefon 062 835 82 43

Zuständig für das Erteilen einer Importbewilligung (sofern Waffen im Ausland bestellt werden) ist:

Bundesamt für Polizei fedpol
Zentralstelle Waffen
z.H. Herr Bütikofer
Nussbaumerstr. 29
3003 Bern
058 464 54 00

Vorgehen

  • Strafregister-Auszug anfordern (Privatauszug wählen)
  • Tonfa: Waffenerwerbsschein beantragen
    Formular „Gesuch Waffenerwerbsschein“
  • Nunchaku und Sai: Waffen-Ausnahmebewilligung beantragen
    Formular „Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb (Besitz)
    einer verbotenen Waffe oder von verbotenem Waffenzubehör“
    Nunchaku und Sai auf das gleiche Formular schreiben
  • Werden Nunchakus, Sais und Tonfas im Ausland bestellt, braucht es zusätzlich zur Ausnahmebewilligung (Nunchaku und Sai) und zum Waffenerwerbsschein (Tonfa) noch eine Importbewilligung (Nicht gewerbsmässiges Verbringen (Einfuhr), das 2. Formular „Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung“. Werden diese Waffen beim gleichen Lieferanten im Ausland bestellt, kann man sie nach Rücksprache mit fedpol, Zentralstelle Waffen, Bern, auf das gleiche Formular nehmen. Werden nur Tonfas im Ausland bestellt, braucht es zusätzlich zum Waffenerwerbsschein jedoch eine andere Importbewilligung (Nicht gewerbsmässiges Verbringen (Einfuhr), das 1. Formular „Gesuch um Erteilung einer Bewilligung“ (Zusammenstellung aller Formulare des Bundes hier)

Empfohlene Kobudo-Waffen – Bezugsquellen

Die besten Kobudo-Waffen werden von der Firma Shureido und Kamikaze hergestellt. Die Waffen dieser beiden Hersteller sind handgefertigt und von bestes Qualität (siehe bsp. Tonfa und Sai). Shureido und Kamikaze sind die einzigen Hersteller, die Kobudo-Waffen in verschiedenen Grössen anbietet. Zu grosse Tonfas und Sais sind für das Training unbrauchbar. Mittlerweile hat sich Kamikaze als Nachfolger von Shureido etabliert, da Shureido-Waffen nicht mehr erhältlich oder nicht mehr produziert werden.

Hersteller von Billig-Tonfas und Billig-Sais (meist made in Taiwan) bieten nur eine Standardgrösse an, die ca. der Grösse L entsprechen. Bei den Sais ist die Gabelform bei Billig-Sais häufig zu weit, was ein gutes Training unmöglich macht.

Immer zuerst beim Händler fragen, ob die Waffen auf Lager sind. Sonst kann es Monate dauern, bis man die Waffen erhält. Sind die Waffen beim Händler nicht auf Lager, hat Shureido teilweise Lieferzeit bis einige Monate, z.T. sogar mit Warteliste.

Werden Nunchakus, Tonfas und Sais im Ausland bestellt, braucht es zusätzlich eine Importbewilligung. Werden diese 3 Waffen beim gleichen Lieferanten bestellt, dann kann man sie auf das gleiche Formular der Importbewilligung schreiben und dies ist somit am kostengünstigsten.

Werden Nunchakus, Tonfas oder Sais in der Schweiz bestellt, brauch es keine Importbewilligung. 

Nunchakus müssen nicht von Kamikaze oder Shureido beschafft werden. Es gibt gute Alternativen. Werden also die Nunchakus bei einem Schweizer-Händler bestellt, ist keine Importbewilligung notwendig. Für das Kobudo-Training empfehlen wir ein Nunchaku aus Holz achteckig (oder rund), natur mit Schnur (nicht mit Kette).

Eine Liste von Händlern, die wir empfehlen, geben wir Ihnen gerne im Training ab.

Hinweis der Kampfsportschule Aarau

Obwohl im Kobudo die Kobudo-Waffen als Waffen bezeichnet werden, sind es eigentlich keine Waffen, sondern Kampfsportwaffen oder noch korrekter gesagt Kampfsportgeräte oder Sportgeräte. Es sind Geräte, die im Ernstfall natürlich auch als Waffen eingesetzt werden können, wie dies bei Schraubenziehern, Brotmessern, Grillspiessen oder Baseballschlägern etc. der Fall ist, die legal im Haushalt oder Sport eingesetzt werden. Die Kobudo-Waffen waren ursprünglich Bauernwerkzeuge, Alltagsgegenstände oder es handelt sich um historische Gegenstände. Kobudo ist eine traditionelle Kampfkunst mit Philosophie!

Waffengesetz

Waffengesetz, WG
Broschüre zum Waffengesetz

Weiterführende Infos:

Was ist Kobudo?
Kobudo Instruktoren
Anfängerunterricht Kobudo
Videos
Unterrichtszeiten, Kosten & Orte
Die Waffen des Kobudo
Kobudo-Katas
Kobudo-Grossmeister
World Oshukai Federation (W.O.F.) 
WOF-Kobudo Prüfungsreglement
Die Wahrheit über das Kobudo
Rechtslage in der Schweiz

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