Kündigung Mitglied-Vertrag

Kündigung Mitglied-Vertrag

Vertragsdauer und -kündigung

Die Vertragsdauer ist unbefristet und beträgt mindestens 3 Monate. Der Mitgliedvertrag kann jeweils auf Ende eines Quartals mit eingeschriebenem Brief an die Kampfsportschule Aarau, Postfach 2464, 5001 Aarau, gekündigt werden. Die Kündigung muss 14 Tage vor Ende des Quartals im Besitz der Schule sein. Andernfalls gilt sie auf das Ende des folgenden Quartals. Als Quartale gelten: 1. Januar bis 31. März / 1. April bis 30. Juni / 1. Juli bis 30. September / 1. Oktober bis 31. Dezember.

Wir akzeptieren auch Kündigungen per E-Mail. Sollten Sie innerhalb von 48 Stunden keine Bestätigung per E-Mail von uns erhalten, können Sie davon ausgehen, dass wir das E-Mail nicht erhalten haben.

Beiträge

Die Quartalsbeiträge sind im Voraus zu bezahlen.

Unterrichtsausfall

Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Schule berechtigen zu keiner Reduktion oder Beitragsrückerstattung.

Verspätete Kündigungen

Verspätete, rückwirkende oder sofortige Kündigungen können leider generell nicht akzeptiert werden, auch bei geschätzten und/oder mehrjährigen oder sogar langjährigen Mitgliedern nicht. Wir erhalten mittlerweile pro Quartal bis zu 10 Kündigungen solcher Art! Darin nicht enthalten sind mündliche „Abmeldungen“ o.ä.

Die Kündigungsfrist beträgt nur 14 Tage auf Quartalsende und ist sehr mitgliederfreundlich und sehr kurz. Irgendwo muss die Grenze sein, ansonsten eine Planung und Organisation unsererseits nicht möglich ist.

Das Einhalten und die Respektierung von Mitglied-Vertrag, Schulordnung und Ethik-Kodex der Kampfsportschule Aarau betrachten wir als selbstverständlich – für Schule wie auch für die Mitglieder. Wir müssen die Verträge gegenüber InstruktorInnen, Raumvermietern etc. wie auch gegenüber unseren Mitgliedern einhalten, weshalb es selbstverständlich ist, dass dies auch von Seiten der Mitglieder der Fall sein muss und wir nicht nachträglich darüber Diskussionen führen. Ein Vertrag ist eine beidseitige und nicht eine einseitige Vereinbarung, wo eine Seite tun und walten kann, wie es einem gerade passt.

Wir bedauern, wenn jemand nicht oder nur teilweise am Unterricht teilnimmt, dies entbindet jedoch nicht von der Begleichung der Mitglieder-Beiträge, so wie es wohl in jedem Verein oder Schule der Fall ist. Ein Unterrichtspatz ist in einer Gruppe einberechnet bis zur Kündigung bzw. Auflösung des Mitglied-Vertrages (oft kommt jemand wieder!). Raum-Miete, Löhne für InstruktorInnen etc. müssen von uns bezahlt werden, ob jemand im Unterricht teilnimmt oder nicht.

Ich war mir das nicht bewusst…

Das Lesen des kurzen, einfach verständlichen Mitglied-Vertrages einer A4-Seite liegt in der Eigenverantwortung der Mitglieder.

Kulanz

Mit nur 14 Tagen Kündigungsfrist per Quartalsende (d.h. 4 Kündigungsmöglichkeiten pro Jahr!) und einer Mindestvertragsdauer von nur 3 Monaten (!)  sind wir mehr als kulant, unser sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis bei einer professionellen Kampfsport- und Karateschule mit erfahrenen InstruktorInnen gehört dazu. Der Mitglied-Vertrag ist für beide Seiten fair, nur auf einer A4-Seite ohne Kleingedrucktes. Andere vergleichbare Anbieter haben meist 1-3 Monate Kündigungsfrist per Semester- oder Jahresende bei einer Mindestvertragsdauer von 6-12 Monaten!

Bei den Gesundheitsdisziplinen können zudem während der Vertragsdauer verpasste Lektionen durch den Besuch von Doppel-Lektionen, an anderem Kursort oder im Yoga oder in der Meditation vor- oder nachgeholt werden. Wir können nicht noch kulanter sein und danken für Verständnis und Respektierung.

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