Kündigung Vertrag fortlaufender Unterricht

Kündigung Vertrag fortlaufender Unterricht

Siehe Anmeldebedingungen

Dauer und Kündigung

Die Dauer ist unbefristet und beträgt mindestens 3 Monate. Der fortlaufende Unterricht kann jeweils auf Ende eines Quartals per E-Mail an contact@karateschule.ch oder schriftlich an die Adresse der Kampfsportschule Aarau gekündigt werden. Die Kündigung muss 14 Tage vor Ende des Quartals im Besitz der Schule sein. Andernfalls gilt sie auf das Ende des folgenden Quartals. Als Quartale gelten: 1. Januar bis 31. März / 1. April bis 30. Juni / 1. Juli bis 30. September / 1. Oktober bis 31. Dezember.

Kündigungen sind wie erwähnt auch per E-Mail möglich. Sollten Sie innerhalb von 48 Stunden keine Bestätigung per E-Mail von uns erhalten, können Sie davon ausgehen, dass wir das E-Mail nicht erhalten haben.

Kosten pro Quartal

Die Kosten pro Quartal sind im Voraus zu bezahlen.

Unterrichtsausfall

Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Schule berechtigen zu keiner Reduktion oder Rückerstattung der Kosten.

Verspätete Kündigungen

Verspätete, rückwirkende oder sofortige Kündigungen können leider generell nicht akzeptiert werden, auch bei geschätzten und/oder mehrjährigen oder sogar langjährigen TeilnehmerInnen nicht. Wir erhalten mittlerweile pro Quartal bis zu 10 Kündigungen solcher Art! Darin nicht enthalten sind mündliche „Abmeldungen“ o.ä.

Die Kündigungsfrist beträgt nur 14 Tage auf Quartalsende und ist sehr teilnehmerfreundlich und sehr kurz. Irgendwo muss die Grenze sein, ansonsten eine Planung und Organisation unsererseits nicht möglich ist.

Das Einhalten und die Respektierung von Anmeldebedingungen (Vertrag), Schulordnung und Ethik-Kodex der Kampfsportschule Aarau betrachten wir als selbstverständlich – für Schule wie auch für die TeilnehmerInnen. Wir müssen die Verträge gegenüber InstruktorInnen, Raumvermietern etc. wie auch gegenüber unseren TeilnehmerInnen einhalten, weshalb es selbstverständlich ist, dass dies auch von Seiten der TeilnehmerInnen der Fall sein muss und wir nicht nachträglich darüber Diskussionen führen. Ein Vertrag ist eine beidseitige und nicht eine einseitige Vereinbarung, wo eine Seite tun und walten kann, wie es einem gerade passt.

Wir bedauern, wenn jemand nicht oder nur teilweise am Unterricht teilnimmt, dies entbindet jedoch nicht von der Begleichung der Quartalsbeträge, so wie es wohl in jedem Verein oder Schule der Fall ist. Ein Unterrichtspatz ist in einer Gruppe einberechnet bis zur Kündigung bzw. Auflösung des Vertrages (oft kommt jemand wieder!). Raum-Miete, Löhne für InstruktorInnen etc. müssen von uns bezahlt werden, ob jemand im Unterricht teilnimmt oder nicht.

Ich war mir das nicht bewusst…

Das Lesen der kurzen, einfach verständlichen Anmeldebedingungen einer A4-Seite liegt in der Eigenverantwortung der TeilnehmerInnen.

Kulanz

Mit nur 14 Tagen Kündigungsfrist per Quartalsende (d.h. 4 Kündigungsmöglichkeiten pro Jahr!) und einer Mindestvertragsdauer von nur 3 Monaten (!) sind wir mehr als kulant, unser sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis in einer professionellen Schule für asiatische Kampf- und Bewegungskünste mit erfahrenen InstruktorInnen (u.a. TCM-Fachärztinnen) gehört dazu. Die Anmeldebedingungen sind für beide Seiten fair, nur auf einer A4-Seite ohne Kleingedrucktes. Andere vergleichbare Anbieter haben meist 1-3 Monate Kündigungsfrist per Semester- oder Jahresende bei einer Mindestvertragsdauer von 6-12 Monaten.

Aus Kulanzgründen können während der Vertragsdauer verpasste Lektionen durch den Besuch von Doppel-Lektionen, an anderem Kursort oder im Yoga oder in der Meditation vor- oder nachgeholt werden. Uns ist keine vergleichbare Schule bekannt, die dies anbietet. Fazit: Wir können nicht noch kulanter sein und danken für Verständnis und Respektierung.

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